Im Rahmen der Amtshilfe für die Wasserschutzpolizei hat die Feuerwehr Minsen am Samstag, den 12.08.023, einen mit Kampfmitteln belegten Bereich im Watt vor Schillig gekennzeichnet und abgesperrt. Die DLRG-Strandwache hatte am Freitagnachmittag die zuständige Wasserschutzpolizei alarmiert, nachdem ein Urlauber die rostfarbigen Exemplare gesichtet hatte. Aufgrund des auflaufenden Wassers war eine Absperrung des betroffenen Bereiches bei Flut nicht mehr möglich. Am Samstagmittag wurde bei Ebbe der etwa 500 quadratmetergroße Bereich auf einer 500 Meter see-einwärts liegenden Sandbank durch die Feuerwehr Minsen gekennzeichnet. Bis Sonntag, den 13.08.2023, werden die Besucher des Wattenmeeres vom Strand aus, tagsüber von der DLRG-Strandwache und am späten Nachmittag bis zur Überflutung des Bereiches, von der Feuerwehr Minsen auf die Gefahr hingewiesen.
Hinweis: Bei der Personenrettung im Watt, werden neben dem Rettungsdienst Friesland, der Feuerwehr und dem Rettungshubschrauber Christoph 26, auch der DLRG-Wasserrettungszug alarmiert. Die vertragliche Vereinbarung des Landkreises Friesland mit der DLRG basiert auf dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz. Dieses Gesetzt beinhaltet jedoch ausdrücklich nicht die Maßnahmen der reinen Gefahrenabwehr an Gewässern, wie beispielsweise Bergungen, Suchmaßnahmen und die Beseitigung von Umweltschäden. Diese sogenannte „nichtpolizeiliche„ Gefahrenabwehr ist in den gemeinde- und kreisfreien Gebieten des Wattenmeeres derzeit nicht eindeutig durch Verordnungen und Dienstanweisungen geregelt. Dies geht auch aus der Vereinbarung des Landkreises mit der DLRG hervor: „Hier sind im jeweiligen Einzelfall Maßnahmen und Beauftragungen durch die zuständige Verwaltungsbehörde zu treffen.“ (Quelle: buergerinfo.friesland.de). Daher sind die Feuerwehren auch nicht mit geeigneter seewasserfähige Schutzkleidung, zugelassenen Rettungsmitteln oder watt-, wasser- und tide-taugliches Absperrmaterial zur Sicherung von Gefahrenstellen ausgerüstet.